Wir haben Ihnen einige Links zu den wichtigsten Bausteinen der Pflegeversicherung aufgeführt. Es ist zu beachten, dass es fortlaufend Änderungen in der Gesetzgebung gibt und wir nicht den aktuellen Stand garantieren (Stand 10.01.2022). Es handelt sich um eine unverbindliche Information.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung für Ihre Pflegekasse.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html Pflegesachleistungen können zusätzliche in Entlastungsbeträge umgewandelt werden. Somit haben Sie die Möglichkeit weiterer finanzieller Unterstützung.
Die Verhinderungspflege ist für Angehörige die Stundenweise Entlastung zu ihrer Pflegeaufgabe benötigen. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad II können bis zu €1.612.- pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html
Selbstverständlich können Sie unsere Dienstleistung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sollten die Voraussetzung einer Kostenübernahme nicht gegeben sein, können unsere Leistungen auch als Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu €20.000.- jährlich absetzbar. Ein Teil der Rechnungssumme ist auch direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. https://www.steuern.de/haushaltsnahe-dienstleistungen#c212
Copyright © 2022 Michaela Dahl
Impressum Datenschutz