Pflegekassen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind ein wichtiger Bestandteil zur finanziellen Unterstützung.

Finanzierung & Kostenübernahme: Ihre Möglichkeiten

Sie benötigen Unterstützung im Alltag, wissen aber nicht, wie Sie diese finanzieren sollen? Für Pflegebedürftige und deren Angehörige gibt es verschiedene staatliche Budgets. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unsere Leistungen optimal nutzen können.

Es handelt sich um eine unverbindliche Information.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung für Ihre Pflegekasse.

45b SGB XI Entlastungsbetrag

💡 Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) – 131 € monatlich

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser feste monatliche Zuschuss von der Pflegekasse zu.

  • Das Budget: Bis zu 131 Euro pro Monat für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung.
  • Der Vorteil: Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort. Sie können es ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres einlösen.
  • Zusatz-Tipp: Sie nutzen Ihre ambulanten Pflegesachleistungen nicht voll aus? Bis zu 40 % dieses Budgets können wir für Sie in zusätzliche Entlastungsleistungen umwandeln.
39 SGB XI häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege)

🔄 Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) – Bis zu 3.539 € jährlich

Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, krank sind oder Termine wahrnehmen müssen, springen wir stunden- oder tageweise ein.

  • Wer hat Anspruch? Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5.
  • Das flexible Budget: Durch den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag stehen Ihnen bis zu 3.539  Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
  • Der Vorteil: Sie können das Geld völlig flexibel für die Verhinderungspflege einsetzen, um pflegende Angehörige im Alltag spürbar zu entlasten.
Selbstzahler

💶 Selbstzahler & Steuervorteil (§ 35a EStG) – Bis zu 4.000 € sparen

Sie haben (noch) keinen Pflegegrad oder die Budgets der Pflegekasse sind bereits aufgebraucht? Sie können alle unsere Dienstleistungen auch privat buchen. Der Staat unterstützt Sie dabei steuerlich.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Sie können bis zu 20.000 Euro der jährlichen Gesamtkosten beim Finanzamt einreichen.
  • Direkte Steuerersparnis: 20 % der reinen Arbeits- und Fahrtkosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – das sind bis zu 4.000 Euro Ersparnis pro Jahr.
  • Wichtige Voraussetzung: Das Finanzamt verlangt eine transparente Rechnung und die Zahlung per Überweisung (kein Bargeld).

📞 Wir beraten Sie kostenlos!

Die Beantragung und Kombination der Pflegekassen-Budgets kann kompliziert sein. Wir helfen Ihnen dabei, das Maximum an finanzieller Unterstützung herauszuholen.