Finanzierung & Kostenübernahme: Ihre Möglichkeiten
Sie benötigen Unterstützung im Alltag, wissen aber nicht, wie Sie diese finanzieren sollen? Für Pflegebedürftige und deren Angehörige gibt es verschiedene staatliche Budgets. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unsere Leistungen optimal nutzen können.
Es handelt sich um eine unverbindliche Information.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung für Ihre Pflegekasse.
💡 Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) – 131 € monatlich
Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser feste monatliche Zuschuss von der Pflegekasse zu.
🔄 Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) – Bis zu 3.539 € jährlich
Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, krank sind oder Termine wahrnehmen müssen, springen wir stunden- oder tageweise ein.
💶 Selbstzahler & Steuervorteil (§ 35a EStG) – Bis zu 4.000 € sparen
Sie haben (noch) keinen Pflegegrad oder die Budgets der Pflegekasse sind bereits aufgebraucht? Sie können alle unsere Dienstleistungen auch privat buchen. Der Staat unterstützt Sie dabei steuerlich.
📞 Wir beraten Sie kostenlos!
Die Beantragung und Kombination der Pflegekassen-Budgets kann kompliziert sein. Wir helfen Ihnen dabei, das Maximum an finanzieller Unterstützung herauszuholen.
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